Anhörverfahren Enquete-Kommission— Beitrag des MKUEM für 22.03.2022 — Konsequenzen der Flutkatastrophe
Ich beobachte den Untersuchungsausschuss und die Enquete-Kommission zur Flutkatastrophe Rheinland-Pfalz insbesondere der Schadensfall Ahrtal.
Heute kam der Textbeitrag für die morgige Sitzung vom Innen- und Umweltministerium. Ich bin wie so oft mal wieder nicht zufrieden.
Etwas spät durch das Innenministerium fertig gestellt, der Beitrag vom Umweltministerium war schon vor einem Monat fertig.
Nichts desto trotz sind mir einige Punkte der Teiles der Antwort vom MKUEM beim lesen direkt aufgefallen, die ich vor der morgigen Sitzung noch niederschreiben will.
Antwort auf Frage 6.
Die Antwort auf Frage 6. ist zum einen fehlende Zuständigkeit für die Schutzmaßnahmen (Ahr nicht Stufe 1)
Und zusätzlich noch folgendes:
Bedeutet seit Oktober haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben.
Für mich scheint das Interesse die interne Aufbereitung zu veröffentlichen beim LfU oder dem MKUEM nicht sehr hoch zu sein.
Zusätzlich hätte das MKUEM externe Berichte, wie der Projektbericht von Herget/Roggenkamp nennen können.
Der Projektbericht
stellt mit folgender Übersicht des geschätzten Abflusses und
geschätzten Wassermengen an 17 verschiedenen Standorten im Ahrtal ein Punkt der Rekonstruktion des Ablaufes dar.
Leider wird somit die Gelegenheit dies einem größeren Kreis mitzuteilen nicht wahrgenommen.
Verweis nur auf §82 LWG und nicht auf §80 LWG
Hier fehlt mir der Verweis auf §80 LWG, die Bewertung des Hochwasserrisikos und die Bestimmung der Risikogebiete sind für mich auch ein Warn- und Informationskonzept.
Dies scheint wohl irgendwie durchgerutscht zu sein.
Nennung der Möglichkeit von Kreismeldestellen
Zusätzlich werden für die Sauer Kreismeldestellen genannt
Eine Kreismeldestelle gab es im Ahrtal nicht, deswegen empfinde ich irgendwie als Ablenkung diese Möglichkeit der Informationsweitergabe zu nennen. Wobei es Problemlos möglich gewesen wäre in den letzten 30 Jahren die Ahr in die Hochwassermeldeverordnung aufzunehmen. Wieso es nicht getan wurde ist mir bisher immer noch nicht klar.
Hochwassermeldeplan Rhein fehlt
Die Ahr ist im Hochwassermeldeplan des Rheins gelistet.
Deswegen verwundert mich etwas, dass der Hochwassermeldeplan Rhein nicht als Anlage angehängt ist.
Fazit
Die Enquete-Kommission wurde vor allem wegen der vielen Todesfälle an der Ahr gegründet und die Antwort des MKUEM geht in seiner Antwort kaum auf die Besonderheiten der Ahr ein. Für mich eine vergebene Chance vertrauen in den Willen zu bilden nach echten Verbesserungen zu streben.